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VGH Hessen, 22.04.1994 - 3 TH 1170/94 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 15 Abs 1 VersammlG, § 80 Abs 2 Nr 4 VwGO
Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Versammlungsverbotes wegen der Gefahr des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 22.04.1994 - 5 G 1181/94
- VGH Hessen, 22.04.1994 - 3 TH 1170/94
Papierfundstellen
- ESVGH 44, 260
- NJW 1994, 2910 (Ls.)
- NVwZ 1994, 717
- DVBl 1995, 369
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus VGH Hessen, 22.04.1994 - 3 TH 1170/94
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der der Senat folgt, ist § 15 Abs. 1 VersG jedoch nur insoweit mit Art. 8 GG vereinbar, als danach Verbote und Auflösungen von Versammlungen nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen dürfen (BVerfG, Beschluß vom 14.05.1985, BVerfGE 69, 315 (353); Beschluß des Senats vom 07.12.1993 - 3 TG 2347/93 -). - VGH Hessen, 07.12.1993 - 3 TG 2347/93
Anspruch eines Dritten auf Einschreiten gegen Demonstrationen; vorläufiger …
Auszug aus VGH Hessen, 22.04.1994 - 3 TH 1170/94
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der der Senat folgt, ist § 15 Abs. 1 VersG jedoch nur insoweit mit Art. 8 GG vereinbar, als danach Verbote und Auflösungen von Versammlungen nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen dürfen (BVerfG, Beschluß vom 14.05.1985, BVerfGE 69, 315 (353); Beschluß des Senats vom 07.12.1993 - 3 TG 2347/93 -). - VGH Hessen, 17.09.1993 - 3 TH 2190/93
Versammlungsverbot - Gefahr gewaltbereiter Gegendemonstration
Auszug aus VGH Hessen, 22.04.1994 - 3 TH 1170/94
Der Senat hat zwar in seinem Beschluß vom 17.09.1993, NVwZ-RR 1994, 86 unter Hinweis auf Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O., § 15 Rdnr. 15 ausgeführt, daß generelle Versammlungsverbote ausgeschlossen seien, er hat jedoch bereits in seinem Beschluß vom 17.02.1994 - 3 TH 423/94 - in dieser Allgemeinheit daran nicht mehr festgehalten, ohne hierzu allerdings nähere Ausführungen zu machen.
- VG Frankfurt/Main, 06.07.2011 - 8 L 1809/11
Umsetzungsverfügung bei drohender Obdachlosigkeit
Dieses Verhalten der Antragsgegnerin erlaubt jedoch die Voraussetzung der gegenwärtigen erheblichen Gefahr in § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HSOG - dadurch unterscheidet sich § 9 HSOG von der Vorläufervorschrift des § 15 HSOG a.F. - nicht mehr, nämlich die frühere behördliche Praxis, im Anschluss an die Mitteilung des Gerichtsvollziehers über einen langfristigen Räumungstermin sogleich eine Wiedereinweisung zu verfügen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.06.1993 - 21 B 92.3126 -, NVwZ 1994, 717 <"bei Verstoß ist die Rücknahme der Einweisungsverfügung zulässig">). - VG Frankfurt/Main, 06.06.2011 - 8 L 1441/11
Inanspruchnahmeverfügung bei drohender Obdachlosigkeit
Dieses Verhalten der Antragsgegnerin erlaubt jedoch die Voraussetzung der gegenwärtigen erheblichen Gefahr in § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HSOG - dadurch unterscheidet sich § 9 HSOG von der Vorläufervorschrift des § 15 HSOG a.F. - nicht mehr, nämlich die frühere behördliche Praxis, im Anschluss an die Mitteilung des Gerichtsvollziehers über einen langfristigen Räumungstermin sogleich eine Wiedereinweisung zu verfügen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.06.1993 - 21 B 92.3126 -, NVwZ 1994, 717 <"bei Verstoß ist die Rücknahme der Einweisungsverfügung zulässig">). - VG Hamburg, 06.10.2000 - 20 VG 3276/99
Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Versammlungsverbotes; Verbot …
Diese werden vielmehr von der konkret geplanten Versammlung mit umfasst (ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 22. April 1994, NVwZ 1994, 717; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 29. Mai 1996, BayVBl. 1997, 248 zum Verbot nach § 5 Nr. 4 VersammlG ). - VG Hamburg, 06.10.2000 - 20 VG 3276/00
Verbot eines Aufzuges gegen die Wehrmachtsausstellung
Diese werden vielmehr von der konkret geplanten Versammlung mit umfasst (ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 22. April 1994, NVwZ 1994, 717; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 29. Mai 1996, BayVBl. 1997, 248 zum Verbot nach § 5 Nr. 4 VersammlG).